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Faire Vergütung gefordert: GEMA verklagt Suno – wie geht’s weiter?

Suno ist beeindruckend, keine Frage. Aber wie viele – oder vielleicht sogar alle – Dienste auf Basis künstlicher Intelligenz auch ein zweischneidiges Schwert. Werden doch Wissen und Skills von Menschen verwendet, um die KI anzulernen und später das Gelernte wieder mit Gewinn zu verkaufen. Rechtlich alles andere als unbedenklich.

In den USA hat die Musikindustrie bereits geklagt, nun zieht auch die deutsche GEMA nach.

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Die GEMA klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Die GEMA konnte dokumentieren, dass das System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheberrechte verletzen. Diese stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken überein, deren Urheberinnen und Urheber die GEMA vertritt.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Suno Inc. das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen. Nutzerinnen und Nutzer der Premium-Version des KI-Tools hingegen müssen eine Abogebühr an Suno Inc. zahlen.

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagt: „Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Doch in diesem Markt fehlt es bisher an elementaren Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Respekt. KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanderes und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen."

RBB Podcast: Die GEMA verklagt Suno AI

"Brave new world" als mögliches Szenario?

Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, sagt: „Generative KI-Tools wie das Musiktool von Suno Inc. bedienen sich ungeniert an den Kompositionen und Texten, die ihnen nicht gehören. Wenn wir in Zukunft auf menschengemachte Musik nicht verzichten wollen, brauchen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch die KI-Anbieter sicherstellt. Sonst kommen wir sehr schnell an den Punkt, an dem niemand mehr von seiner kreativen Arbeit leben kann – ‚schöne neue Welt‘ eben dann nach dem Aus aller humanen Kreativität in der Musik!“

Bereits im November 2024 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen vor, geschützte Songtexte von GEMA Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Mit der aktuellen Klage weitet die GEMA ihre Aktivitäten nun auch auf ihren Kernbereich aus, nämlich die Lizenzierung von abspielbaren Musiktiteln. In den USA ist das KI-Tool von Suno Inc. bereits Gegenstand einer Klage der Musikindustrie, in Europa hingegen ist die Klage der GEMA die erste gegen einen der führenden Anbieter von KI-Musiktools.

www.gema.de | www.suno.com

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